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Familienrecht

Das Familienrecht ist ein weiteres Spezialgebiet, in dem ich mich in einem Fachanwaltslehrgang Familienrecht und mittlerweile zahlreichen weiteren Fortbildungsveranstaltungen weitergebildet habe.

Meine Leistungen umfassen die Beratung und Vertretung in Familiensachen, insbesondere

  • Gestaltung von familienrechtlichen Verträgen (wie Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vereinbarungen über nicht eheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften)
  • Im Umfeld einer Trennung unter anderem
    • vermögensrechtliche Auseinandersetzung
    • Unterhalt für Kinder, Ehegatten und nichteheliche Lebenpartner
    • elterliche Sorge und Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern
    • Regelungen zu Ehewohnung und Hausrat
  • Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft
  • Verfahren bei nationalen und internationalen Adoptionen
  • Mediation