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Beglaubigte Übersetzungen

Für die Vorlage von Dokumenten bei Gerichten und anderen staatlichen Stellen werden im In- und Ausland beglaubigte Übersetzungen verlangt. Auf diesen bescheinigt ein amtlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Aufgrund meiner Bestellung und Vereidigung zur beeidigten Urkundenübersetzerin für Spanisch durch den Präsidenten des Landgerichts bin ich ermächtigt, diese Beglaubigung Übersetzungen für die Kombinationen Spanisch->Deutsch und Deutsch->Spanisch vorzunehmen.