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Verhandlungsdolmetschen

Verhandlungsdolmetschen wird als Oberbegriff für das Dolmetschen von Gesprächssituationen jeder Art verwendet, von Vertragsverhandlungen bis hin zu einer polizeilichen oder gerichtlichen Vernehmung.

Die Bestellung zur beeidigten Verhandlungsdolmetscherin für Spanisch meint noch etwas genauer die allgemeine Befähigung, vor Gerichten und öffentlichen Behörden zu dolmetschen. Ebenso wie für die Bestellung zur beeidigten Urkundenübersetzerin war dafür das Ablegen einer staatlichen Prüfung Voraussetzung.

Sprachliche Inhalte zwischen Gesprächspartnern aus unterschiedlichen Kulturkreisen zu dolmetschen erfordert neben der Beherrschung von Ausgangs- und Zielsprache im wesentlichen interkulturelle Kompetenz und eine nicht zu unterschätzende Technik.

Die langjährige Berufspraxis als Dolmetscherin und meine eigene juristische Arbeit in Deutschland wie in Spanien versetzen mich in die Lage, diesen komplexen Beitrag zum Gelingen Ihres Termins zu leisten.